F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Die Bezeichnung »Lohnsteuerhilfeverein« ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.

Neben dem geringen Beitrag, profitieren Mitglieder zusätzlich von unserer langjährigen Erfahrung. Die Gründung des Vereines fand bereits 1998 statt. Seitdem können wir ein stetiges Wachstum vorweisen.

Kann jeder dem Verein beitreten?

Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Wichtig ist, dass es sich ausschließlich um Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen handelt.

Wir beraten dich als Mitglied, auch wenn du zusätzlich folgende Einnahmen hast:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Überschuss-Einkünfte.

Die Einnahmen aus diesen drei obengenannten Einkunftsarten dürfen insgesamt nicht mehr als 18.000 Euro für Ledige bzw. 36.000 Euro bei Ehepaaren betragen. Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG).

Wenn du unsicher bist, sprich uns gerne an.

Wie ist der grundsätzliche Ablauf bei euch?

Nach Terminvereinbarung kommst Du mit Deinen Unterlagen (siehe Checkliste) zu einem persönlichen Gespräch in unsere Beratungsstelle. Nach der Klärung aller Fragen erstellen wir für Dich Deine Steuererklärung und senden diese an das entsprechende Finanzamt. Du erhältst dann eine Mail über das voraussichtliche Ergebnis (Höhe der Erstattung / Nachzahlung).

Unmittelbar nach Eingang des Bescheides in unserer Beratungsstelle wird dieser geprüft. Sollte er fehlerhaft sein, lassen wir Dich nicht im Regen stehen! Wir setzen uns mit dem Finanzamt in Verbindung und klären den Sachverhalt für Dich.

Unsere Erfahrung.
Dein Kapital.